Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatz Nehren
2. Reservierung / Buchung
Buchungen können nur per Fax oder E-Mail oder während der Rezeptionsöffnungszeiten telefonisch vorgenommen werden.
3. Reisegruppen
Gruppen ab 5 Personen werden nur nach Voranmeldung angenommen. Grundsätzlich hat bei einer Gruppe ein von der Gruppe bevollmächtigter verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort der Campingplatzverwaltung zur Verfügung zu stehen.
4. Jugendliche
Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokumentes der Eltern ist erforderlich.
5. Abreise
Der gebuchte Stellplatz ist bis 13.00 Uhr zu räumen und in sauberem Zustand zu verlassen. Eine vorzeitige Abreise ist der Campingplatzverwaltung unverzüglich bekannt zu geben.
6. Platznutzung
Der zugewiesene Platz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet hat und nur mit einem PKW. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, für die von ihm angemeldeten Personen.
7. Anzeigepflichten
Bei bestehenden Mängeln ist der Campinggast verpflichtet, der Campingplatzverwaltung den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeige unterlassen, stehen dem Campinggast keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
8. Preisliste
Die vom Campinggast zu zahlenden Gebühren ergeben sich ausschließlich aus den jeweils gültigen Preislisten des Campingplatzes Nehren. Dies gilt auch für Sonderzeiten wie ACSI etc.. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste. Die Zahlung kann mit Bargeld, EC-Karte mit PIN, VISA oder MAESTRO (EUROCARD) erfolgen.
9. Kündigung
Der Campingplatz Nehren ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes vornimmt oder sich in sonstiger Weise grob vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.
10. Haftung
Der Campingplatz Nehren haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte sowie für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.
Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Das Baden in der Mosel ist gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Campinggast ist verpflichtet, alle Räumlichkeiten, Stellplatz und Inventar pfleglich zu behandeln.
11. Campingplatzordnung
Die Campingplatzordnung die aushängt und auf Wunsch ausgehändigt wird, ist für alle Campinggäste verbindlich.
12. Parken
Die Fahrzeuge der Besucher und eigene Zweitfahrzeuge sind außerhalb des Campingplatzgeländes vor der Schranke zu parken.
13. Allgemeines
Das Recht der Aufrechnung steht dem Campinggast nur mit solchen Forderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Nehren gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Cochem, so der Campinggast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.