Telefon +492673 9621155   Faxnummer +492673 9621156   Emailadresse info@campingplatz-nehren.de   Adresse Moselufer 1, 56820 Nehren

Campingplatz Nehren

 
 
 
Liebe Camper/innen,
Wir haben für die Saison 2024 noch einige wenige Dauerstellplätze frei.
Sollte jemand Interesse an einem schönen Dauerstellplatz an der romantischen Mosel haben, so könnt Ihr Euch gerne bei uns melden.
 
Euer Campingplatz Nehren Team
 

Campingplatzordnung

Wir heißen alle Campinggäste herzlich Willkommen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt auf unserem Campingplatz so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Campinggäste gelten daher nachfolgende Bestimmungen:

1. Zutritt zum Campingplatz:

Der Zutritt ist nur nach entsprechender Anmeldung bei der Rezeption gestattet. Fahrende Geschäftsleute mit Wohnwagen oder Wohnmobilen sind während der Saison nicht erwünscht.

2. Sicherheit beim benutzen von Fahrzeugen:

Für Kraftfahrzeuge und Fahrräder gilt innerhalb des Campingplatzgeländes „Schritt-Tempo“ max. 10 km/h. Das befahren des Campingplatzes ist nur den Standplatzmietern gestattet. Auf den Standplätzen ist jeweils für die Abstellmöglichkeit eines PKWs zu sorgen. Das Fahrzeug darf andere Standplatzmieter nicht behindern. Fahrzeuge, wie LKW und Lieferwagen, die größer sind als ein normaler VW-Bus, müssen draußen abgestellt werden.

Vor den Toiletten besteht Halteverbot.

Ausnahme: Halten zum Aus- und Einsteigen für Behinderte.

Auf dem Campinggelände ist das Fahren mit Kleinkrafträdern, Mopeds und Rollschuhen/Inlineskates zur Vermeidung von Unfällen nicht gestattet.

Der Gasflaschenvorrat darf in keinem Falle mehr als 2 Flaschen betragen. Diese müssen vorschriftsmäßig gesichert und angeschlossen sein.

3. Ruhezeiten:

Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr und Mittagsruhe von

13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Während dieser Zeiten darf kein Kraftfahrzeug den Campingplatz befahren. Diese gilt auch bei offenen Schranken. Des Weiteren sind ab 20:00 Uhr handwerkliche Tätigkeiten nicht mehr erlaubt.

Während der Mittagspause, sowie an Sonn- und Feiertagen darf der Rasen nicht gemäht werden. Eltern sollten ihre Kinder während dieser Zeiten zur Ruhe ermahnen. Auch an den Tagen, an denen die Nachtruhe aufgehoben ist (diese Tage werden besonders bekannt gegeben), ist übermäßiger Lärm durch Radios, CD-Player usw. zu vermeiden.

4. Hunde:

Hunde müssen grundsätzlich auf dem Campingplatz angeleint bleiben. Es ist darauf zu achten, dass sie ihre Notdurft außerhalb des Platzes verrichten. Hunde dürfen nicht in die Wasch- und Toilettenräume.

5. Allgemeines:

Auf dem Campingplatz sollte sich jeder so verhalten, wie er es von anderen Campern erwartet. - Radiogeräte, Recorder, Fernseher und andere Musikgeräte dürfen nur mit solcher Lautstärke betrieben werden, dass der Nachbar nicht gestört wird.

Die Grenzen des Nachbargrundstückes sind zu respektieren; Wohnwagen oder Zelte dürfen daher nur mit einem Abstand von mindestens 50 cm von der Grenze des Nachbarn aufgestellt werden.

Zum Aufstellen des Wohnwagens mit Vorzelt sollen für die Fahrspur Rasengittersteine verwendet werden. Unter dem Wohnwagen und Vorzelt ist eine Splittung genehmigt, die jedoch nicht seitlich mehr als 10 cm sichtbar sein soll.

Die Abwässer aus Caravan und Zelten dürfen nicht in den Boden geleitet werden. Wir bitten Sie, die Standplatznummer sichtbar anzubringen. Nur dadurch können wir Ihre Anschrift ermitteln, um Ihnen in besonders dringenden Fällen eine Nachricht zukommen zu lassen.

Das Aufstellen von Fernsehantennen und aller sonst nicht zur normalen Caravan- oder Zeltausstattung gehörenden Einrichtungen, feste Aus- und Anbauten, sowie Überdachungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Platzverwaltung zulässig.

6. Bepflanzung:

Da übermäßige Bepflanzungen den Charakter eines Campingplatzes verändern könnten, sind diese nur mit Zustimmung der Platzverwaltung erlaubt.

Das Entfernen und Beschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen ist nur mit Genehmigung des Platzwartes erlaubt. Alle Anpflanzungen gehen auf Kosten des Standplatzmieters. Bei Aufgabe des Platzes dürfen diese Anlagen nicht entfernt werden.

Künstliche Einfriedigungen, Zäune dürfen nicht höher als 70 cm sein, sowie feste Vorbauten an den Wohnwagen und Zelten sind nicht gestattet. Der Rasen ist regelmäßig zu mähen. Kommt der Standplatzmieter dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, den Rasen gegen eine Gebühr von 60,00 € mähen zu lassen.

7. Besucher:

Der/die Standplatzmieter sowie die unentgeltlich Nutzungsberechtigten (dessen/deren Kinder unter 18 Jahren) haben dafür zu sorgen, dass ihre Gäste um 23:00 Uhr den Platz verlassen oder Übernachtungsgebühren entrichten. Fahrzeuge der Besucher dürfen den Platz nicht befahren. Sollte bei einer Kontrolle das Fehlen des Übernachtungsentgeltnachweises wiederholt festgestellt werden, muss mit der Kündigung des Standplatzes gerechnet werden.

8. Toiletten und Duschen:

Jeder Camper sollte sich für die Sauberkeit der Toiletten und Duschen mit verantwortlich fühlen. Kinder bis 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener oder älterer Kinder die Toiletten und Duschen benutzen.

9. Müllbeseitigung:

Campingmüll, d. h. die täglich anfallenden Abfälle sind in den Müllcontainer zu lagern. Sperrmüll (große Verpackungen, Kühlschränke, Grills, Stühle usw.) dürfen nicht in die Müllcontainer gelagert werden. Die Beseitigung von Sperrmüll ist Angelegenheit des Standplatzmieters. Glasflaschen können am Glascontainer entsorgt werden.

 

10. Stromanschluss:

Der Camper hat zu gewährleisten, dass nur ein vorschriftsmäßiges Kabel (3 x 1,5 mm) ohne Zwischenstecker benutzt wird, dass über den Boden verlegt ist. Ein Erdkabel kann eingegraben werden.

11. Zur besonderen Beachtung:

Das Campingjahr beginnt Anfang April bis Mitte Oktober.

12. Ausnahmen von der Platzordnung:

Ausnahmen von der Geltung dieser Platzordnung bestehen für die Platzverwaltung im Falle durchzuführender Arbeiten, einschließlich der hierfür notwendigen Fahrzeuge. Ferner gilt die Campingplatzordnung nicht in Notfällen (plötzliche Erkrankungen usw.).

13. Ausübung des Hausrechtes:

Der Vermieter bzw. die von ihm Beauftragten, sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und/oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

Wir bitten um Beachtung von besonderen Aushängen an der Pinnwand vor dem Gebäude.

Unsere Jobangebote

Es stehen folgende Jobs zur Auswahl........

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Öffnungszeiten:

Anfang April bis Mitte Oktober

Kiosk/Rezeption

Mo - Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
  13:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
  13:30 Uhr - 19:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sonntag 08:00 Uhr - 19:00 Uhr

 

Bierwagen

Mo - Do 12:30 Uhr - 20:00 Uhr
Freitag 12:30 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag 11:00 Uhr - 22:00 Uhr
Sonntag 11:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Küche

Montag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mi-Do 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Freitag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag 12:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sonntag 12:00 Uhr - 14:00 Uhr

Zahlungsarten

Wir akzeptieren neben Barzahlung auch:

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Inh.
Sebastian Pätz

Moselufer 1
56820 Nehren
Deutschland
Tel.: +49 (0) 2673 9621155
Fax: +49 (0) 2673 9621156
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GPS-Koordinaten:
Breitengrad: N 50° 4' 49.476" (51.491570)
Längengrad: O 7° 11' 39.519" (9.761420)

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